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Wie wir die Umsetzung des Digital Services Act (DSA) in Deutschland begleiten

Wie wir die Umsetzung des Digital Services Act (DSA) in Deutschland begleiten
Contributors
Luca Niermann
Luca Niermann
Junior Associate Research
Pia Sienz
Pia Sienz
Head of Operational Excellence
Jakob Kollotzek
Jakob Kollotzek
Head of Research
Veröffentlicht am
12.11.2025
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Das Wichtigste in Kürze: Damit der Digital Services Act in Deutschland wirksam umgesetzt werden kann, muss klar sein, welche digitalen Dienste und Anbieter unter die Regulierung fallen. Der Beitrag zeigt, wie Possible die BNetzA mit einer Typologie digitaler Geschäftsmodelle, einem Entscheidungsbaum und einer datenbasierten Akteursanalyse bei ihrer Rolle als nationaler Digital Service Coordinator unterstützt hat.

Herausforderung: Relevante Anbieter für die DSA-Umsetzung in Deutschland identifizieren

Digitale Services spielen eine immer größere Rolle und prägen unser Zusammenleben in einer zunehmend digitalen Welt. Besonders dort, wo user generated content verbreitet wird, müssen Anbieter Verantwortung übernehmen. Genau hier setzt der Digital Services Act (DSA) an: Mit seinem Inkrafttreten im November 2022 wurde ein europaweiter Rahmen für Transparenz und Rechenschaftspflicht von Vermittlungsdiensten geschaffen. Bis zum 17. Februar 2024 mussten betroffene Anbieter die neuen Anforderungen umsetzen. Für Deutschland übernimmt die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Rolle des nationalen Digital Service Coordinators (DSC) und damit eine zentrale Verantwortung bei der Durchsetzung.

Doch bislang war gar nicht klar, welche Akteure für den deutschen DSC tatsächlich relevant sind. Welche Online-Plattformen und digitalen Dienste fallen konkret unter die Regulierung in Deutschland? Das Ökosystem ist komplex und vielfältig: Der DSA fasst Vermittlungsdienste weit und unterscheidet sie nach technischen Merkmalen, die jeweils unterschiedlichen Vorgaben unterliegen.

Um hier Klarheit zu schaffen, haben wir mit einem datengestützten Ansatz dazu beigetragen, relevante Akteure und Geschäftsmodelle systematisch zu klassifizieren und zu identifizieren – und damit die Arbeit des DSC zu unterstützen.

Vorgehen: Digitale Geschäftsmodelle typisieren und relevante Akteure datenbasiert analysieren

In enger Zusammenarbeit mit der BNetzA erarbeiteten wir eine Studie. Der Ansatz gliederte sich in zwei Arbeitspakete:

  1. Überblick digitaler Geschäftsmodelle auf Basis des DSA
  • Definition und Einordnung der relevanten Rechtsbegriffe des DSA.
  • Entwicklung einer Typologie und systematische Clusterung von Geschäftsmodellen (z. B. reine Durchleitung, Caching, Hosting, Online-Plattformen).
  • Erstellung anschaulicher Steckbriefe zu den Geschäftsmodellen, ergänzt durch  einen Entscheidungsbaum, der eine niedrigschwellige Einordnung ermöglicht
  1. Identifizierung relevanter Akteure in Deutschland
  • Entwicklung von Kriterien zur Bestimmung der relevanten Anbieter auf der Logik des DSA (u. a. gesellschaftliche Relevanz, Grad der Verarbeitung und Verbreitung von nutzergenerierten Inhalten, Ausschluss von Klein- und Kleinstunternehmen).
  • Umfassendes Screening der Anbieter digitaler Dienste in Deutschland.
  • Kategorisierung und Clusterung der Anbieter sowie Ergänzung ökonomischer Indikatoren (z. B. Funding, Nutzergruppen, Website-Traffic).
  • Bereitstellung einer tabellarischen Übersicht aller relevanten Akteure zur weiteren Nachnutzung.

Ein klar strukturierter Projektplan mit regelmäßigen Arbeitstreffen und enger Abstimmung mit der BNetzA stellte sicher, dass Ergebnisse zeitnah und praxisgerecht vorlagen.

Wirkung: Entscheidungsgrundlagen für die BNetzA als Digital Service Coordinator

Die Studie schafft eine Grundlage für die nationale Umsetzung des DSA. Sie bietet der BNetzA eine strukturierte Übersicht über digitale Geschäftsmodelle und relevante Akteure in Deutschland.

Die erarbeiteten Cluster und der Entscheidungsbaum erleichtern die Einordnung von Diensten, während die Datenbasis Transparenz schafft und von der BNetzA fortgeschrieben werden kann. Gerade in einem dynamischen Markt, in dem Anbieter ihre Dienste laufend verändern oder neue Akteure hinzukommen, ist diese Grundlage entscheidend: Sie ermöglicht es der BNetzA, ihre Rolle als nationale DSC und damit die Durchsetzung der DSA gezielt wahrzunehmen und den Schutz von Verbraucher:innen im digitalen Raum auszubauen.

Ihre Ansprechpersonen zum Thema

Für weitere Informationen steht Ihnen jakob.kollotzek@possible-digital.de gerne zur Verfügung.

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